Der beliebte Sperber...

Immer wieder ist über den Sperber von Simson haarsträubender Unsinn im Umlauf. Es ist sicher eine schwer verständliche Regelung, denn obwohl der Sperber nur 50cm³ hat, unterliegt er nicht der Sonderregelung für DDR-Mopeds mit 60 km/h, weil er schließlich ganz regulär 75 km/h fährt. Bereits in der DDR wurde dem Sperber die Zulassung als Moped verweigert, weshalb er sich nur schleppend verkaufte und später durch den Habicht erst ergänzt, dann völlig abgelöst wurde. Hier also eine kleine Zusammenfassung:

 Offizielle Typbezeichnung:

SR 4-3

 Baujahre:

1966 - 1972

 Hubraum:

49,6 cm³

 Höchstgeschwindigkeit:

75 km/h !!!

 Papiere, Zulassung und Führerschein:

Immer wieder wird behauptet, der Simson-Sperber könne ohne Papiere mit kleinem Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Das ist aber definitiv falsch!

Für den Sperber braucht man immer einen Fahrzeugbrief bzw. die Betriebserlaubnis! Die Zulassung erfolgt "ganz normal" über die Zulassungsstelle als Leichtkraftrad, auch die TÜV-Abnahme ist erforderlich. Um den Sperber auf öffentlichen Straßen zu fahren, wird einzig aufgrund der höheren Geschwindigkeit mindestens ein entsprechender Führerschein für Leichtkrafträder bis 125cm³ und bis 11 kW (Fahrzeugklasse/-segment A1, früher 1b) benötigt. Es gibt aber auch ein Bonbon: Aufgrund des kleinen Hubraums und des dazu unverhältnismäßigen Aufwandes ihrer Beitreibung wird die KFZ-Steuer nicht erhoben. Und man darf mit dem Sperber auf die Autobahn!

Vereinzelt gibt es Versicherungsvertreter (meistens im Westen beheimatet), die den Sperber aus Unkenntnis als Moped versichern. Das kann im Ernstfall (also bei einem Unfall) bedeuten, daß man trotz Versicherungskennzeichen keinen Versicherungsschutz hat!

Es ist mir sogar ein Fall bekanntgeworden, bei dem die Polizei selbst diese falsche Auskunft erteilte. Die könnte dafür in Amtshaftung genommen werden. Aber wie beweist man, daß die Polizei eine falsche Auskunft gegeben hat? Eben. Außerdem ist die Gesetzeslage eindeutig: Fahrer und Fahrzeughalter sind und bleiben verantwortlich. Und ein Sperber, der nur ein Versicherungskennzeichen hat, ist nicht zugelassen, basta. Da kann man drehen, wie man will, da kommt man nicht raus.

Wenn Euch die Polizei erst einmal am Wickel hat, dann geht es richtig los: Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein. Wer fährt schon den Sperber mit Versicherungskennzeichen, wenn er einen Motorradführerschein hat?

Also nochmal: Auch wenn es sogar die Polizei behauptet, es stimmt nicht! Der Sperber darf NICHT mit Versicherungskennzeichen gefahren werden! Und bei einer Gerichtsverhandlung, die es dann vielleicht auch noch geben wird, hat am Ende immer der Fahrer das Nachsehen! Denn, wer ein Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fährt, hat IMMER die Schuld. Dann ist es egal, was oder ob überhaupt etwas passiert ist.

Bei einem Unfall hat auch noch der Unfallgegner Ärger, der dann auf seinem Schaden sitzenbleibt. Die Haftpflicht-Versicherung zahlt nicht, die ist fein raus, man hätte ja gar nicht fahren dürfen. Man zahlt dann also selbst dessen Schaden vielleicht jahrelang ab, schließlich ist man schuld. Mal ganz abgesehen von dem restlichen Ärger: Gerichtsverhandlung, Geld- oder sogar Haftstrafe usw.

Die Sonderregelung für DDR-Mopeds mit 60 km/h gilt NICHT für den Simson-Sperber! Gegenteilige Behauptungen sind falsch!

Also aufpassen!

 Wie unterscheide ich den Sperber vom Habicht?

Da die Farbgebung nach über 30 Jahren nicht mehr die originale sein muß, kommt hinzu, daß der Simson-Sperber vom Simson-Habicht möglicherweise kaum unterschieden werden kann. In der äußeren Formgestaltung sind sie fast identisch.

Das ist er nur am Motor sicher zu erkennen. Der Motor des Sperbers hat auf der rechten Seite, im Gegensatz zum Habicht, kein Lüftungsgebläse. Der rechte Seitendeckel des Motors ist geschlossen. Weiterhin erkennt Ihr den Unterschied am eckigen Zylinderkopf.


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